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Strafzettel – Teure Urlaubsandenken?!

Strafzettel
Was in Deutschland die Knöllchen sind, sind auf Mallorca die Multas – Parksünder gibt es überall. Parkverstöße auf Mallorca können sogar bis nach Deutschland verfolgt werden. Wer falsch geparkt hat und danach vergisst seinen Strafzettel zu bezahlen oder einfach wieder nach Deutschland fliegt, getreu dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“, muss sich auf eine längere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit gefasst machen und mit Erinnerungs-Post aus Mallorca rechnen. Dabei sollen die Adressen der urlaubenden Falschparker zum Beispiel über Mietwagenfirmen oder die Zulassungsstellen der Fahrzeuge ausfindig gemacht werden.

Den Beschluss dafür tätigte der Stadtrat von Palma und suchte auch sogleich per Ausschreibung nach einer Firma, die die Verfolgung umsetzt. Bereits in der zehnmonatigen Pilotphase des Projekts erwartete die Stadt Einnahmen in der Höhe von 150.000 Euro.

Zur Zahlung der Knöllchen können deutsche Falschparker aber dennoch nicht gezwungen werden: Eine Vollstreckung des Bußgeldes über die Grenzen hinaus ist rechtlich nicht möglich. Die Zahlung obliegt damit also der Freiwilligkeit der Autofahrer, die nach Rückkehr in die Heimat vielleicht zur Vernunft kommen. Anders sieht es aus bei Strafzetteln zu Verkehrsdelikten im Ausland, die über Deutsche Behörden zugestellt werden und auf Deutsch ausgestellt sind. Dies gilt für Bußgelder ab 70 Euro. Sie können auch in Deutschland eingetrieben werden. Rechtliche Grundlage dafür bietet ein EU-Rahmenbeschluss von 2005.

Wie man es auch dreht, ein Strafzettel verfällt nicht, nur weil man ihn nicht bezahlt. Reist ein Urlauber wieder nach Spanien und wird dort identifiziert, kann das Bußgeld nach wie vor jederzeit vollstreckt werden. Deshalb gilt: Augen auf bei der Parkplatzsuche und ein Multa im Zweifelsfall lieber direkt vor Ort begleichen.


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